Am 3. September 2020 tagte der EU-Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) unter anderem zur Frage, wie nach Schrems II weiter zu verfahren ist. Dabei nahmen der zuständige EU-Kommissär und die Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zum weiteren Vorgehen ihrer Behörden Stellung. Die EU-Kommission ist momentan dabei, die Standardvertragsklauseln (SCC) zu überarbeiten und plant, nach erfolgtem Annahmeverfahren (Stellungnahme des EDSA, Komitologieverfahren), eine neue Fassung derselben bis Ende Jahr fertigzustellen. Der EDSA wird weitere Guidelines in Bezug auf Datenübermittlungen, die sich auch künftig auf die SCC stützen sollen, veröffentlichen, welche den Unternehmen als Orientierungshilfe dabei dienen soll, solche Datenübermittlungen im Einklang mit der DSGVO umzusetzen.
Es wird zudem erwartet, dass sich kommende Woche auch der EDÖB zum Urteil äussern wird.