Der Bundesrat hat die Verordnung über die Organisation des Bundes zum Schutz vor Cyberrisiken (CyRV) verabschiedet, sie tritt am 1. Juli 2020 in Kraft:
Aus den Erläuterungen:
Mit der Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung (Cyberrisikenverordnung, CyberRV) werden die rechtlichen Grundlagen für die departementsübergreifende Organisation des Bundes für den Schutz vor Cyberrisiken geschaffen und die Zuständigkeiten für den Bereich der Cybersicherheit konkretisiert. Es werden insbesondere die Aufgaben und Kompetenzen der neu geschaffenen departementsübergreifenden Gremien «Kerngruppe Cyber» und «Steuerungsausschuss der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS)», der Funktion der oder des Delegierten des Bundes für Cybersicherheit und des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) geregelt. Sie löst die bisher in der Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (BinfV) festgehaltenen Kompetenzen und Zuständigkeiten im Bereich der Informatiksicherheit ab.