CNIL: datenschutzrechtliche Leitlinien für die Software-Entwicklung
Softwareentwickler müssen sich um die DSGVO direkt zwar nur kümmern, soweit sie als Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter Personendaten bearbeiten (z.B. Kontaktdaten Ihres Kunden, Mitarbeiterdaten und ggf. Personendaten, die zu Testzwecken verarbeitet werden). Allerdings sieht die DSGVO vor, dass Privacy by Design- und Privacy by Default-Pflichten (Art.