Inzwischen hat auch Spanien eine Liste der Fälle verabschiedet, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich machen (“Blacklist” i.S.v. Art 35 Abs. 1 DSGVO). Die Liste ist als PDF auf Spanisch abrufbar.
Inzwischen hat auch Spanien eine Liste der Fälle verabschiedet, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich machen (“Blacklist” i.S.v. Art 35 Abs. 1 DSGVO). Die Liste ist als PDF auf Spanisch abrufbar.
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