Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-SR) hat am 18. Mai 2020 beraten und ihre Anträge verabschiedet, die der Ständerat in der Sommersession 2020 beraten wird (aktuelle Fahne).
Die SPK-SR stellt folgende Anträge (vgl. auch den Bericht zu den im Differenzbereinigungsverfahren noch offenen Punkten):
- Begriff der genetischen Daten: wie der Bundesrat (was auch der Nationalrat will);
- Profiling mit hohem Risiko: Hier schlägt die SPK-SR folgende Legaldefinition vor (was eine Vereinfachung wäre gegenüber dem Vorschlag des Ständerats letzter Lesung, der noch mit zwei Regelbeispielen gearbeitet hätte;1 gleichzeitig würde man damit faktisch den Begriff des Persönlichkeitsprofils wieder einführen:
Profiling, das ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringt, indem es zu einer Verknüpfung von Daten führt, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt.
- Bonitätsprüfung: Die SPK-SR will das Maximalalter der Rohdaten ebenfalls auf 5 Jahre beschränken (Bundesrat und Ständerat in erster Lesung: 5 Jahre; Nationalrat: 10 Jahre). Eine Minderheit der SPK-SR wollte das Maximalalter auf zehn Jahre ansetzen und für Daten aus öffentlichen Registern aufheben (was sinnvoll wäre: die Daten können ja neu beschafft werden, was die Maximalfrist neu auslösen müsste).
Dazu die Medienmitteilung:
Nach der zweiten Beratung der Totalrevision des Datenschutzgesetzes beantragt die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK‑S) ihrem Rat, sich in mehreren Punkten dem Nationalrat anzuschliessen. Auch bei der Definition des Profilings blieb der Appel des Nationalrates nicht ungehört, denn die SPK‑S hat sich in diesem Punkt einstimmig für eine Kompromisslösung ausgesprochen. Mit dieser Lösung wird der risikobasierte Ansatz bestätigt, die Definition von Profiling mit hohem Risiko aber dahingehend präzisiert, dass sich diese nun an der Definition des Persönlichkeitsprofils im geltenden Recht orientiert. In den Augen der Kommission wird damit exakt das Niveau des geltenden Rechts verankert und damit Rechtssicherheit geschaffen.
Ferner beantragt die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass Daten, anhand deren die Kreditwürdigkeit einer Person beurteilt wird, nicht älter als fünf Jahre sein dürfen. Eine Minderheit möchte diese Frist mit dem Nationalrat auf 10 Jahre ausdehnen und darüber hinaus Daten aus öffentlichen Registern unbefristet zulassen.