Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) testet derzeit die Contact Tracing App (“Proximity-Tracing-System”) zur Benachrichtigung von Personen, die potenziell dem Coronavirus (Covid-19) ausgesetzt waren. Für diesen Versuchsbetrieb hat der Bundesrat am 13. Mai 2020 die “Covid-19-Verordnung Pilotversuch Proximity-Tracing” erlassen, die bis zum 30. Juni 2020 befristet ist. Der Bundesrat hat zudem die “Botschaft zu einer dringlichen Änderung des Epidemiengesetzes im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Proximity-Tracing-System)” ausgearbeitet. Heute hat der Ständerat die Gesetzesänderung bereits grundsätzlich gutgeheissen. Der Entwurf hat nur wenige Änderungen erfahren. So soll die App nicht nur dann eingestellt werden, sobald diese zur Bewältigung der Coronavirus-Epidemie nicht mehr erforderlich ist, sondern auch, sobald sich diese als ungenügend wirksam erweisen sollte. Der Nationalrat wird das Geschäft am kommenden Montag behandeln. Stimmt er ebenfalls zu, wird das Gesetz spätestens am 1. Juli 2020 in Kraft treten.
Der EDÖB hat den Versuchsbetrieb der App mit Stellungnahme vom 11. Mai 2020 bereits als datenschutzrechtlich grundsätzlich zulässig erachtet. Der datenschutzfreundliche Ansatz der App schlägt sich gemäss EDÖB insbesondere in den folgenden Aspekten der Ausgestaltung nieder:
- es wird nur auf die Nähe zwischen den Usern abgestellt, es werden keine Ortungsdaten gesammelt;
- kein Kennungsaustausch mit Smartphones ohne installierte Mobile App;
- basierend auf den wechselnden Ephemeral IDs (das sind vom jeweiligen tagesaktuellen privaten Schlüssel abhänige, zufällige Identifikatoren) ist ein Tracking von Personen und Geräten nicht möglich;
- solange keine Meldung durch eine verifizierte, infizierte Person erfolgt, werden keine Daten auf den Server hochgeladen;
- nur Kontaktsituationen von zwei Metern oder weniger werden aufgezeichnet und führen bei einer Dauer von insgesamt mindestens 15 Minuten pro Tag zu einer Benachrichtigung;
- die Dauer der Aufbewahrung der Daten ist begrenzt auf ihren Nutzen zur Erkennung von möglichen Infektionen;
- der Einsatz des Systems ist auf die Dauer der Pandemie begrenzt;
- das System basiert auf einem dezentralen Ansatz.
Im Google Play Store kann die App “SwissCovid” bereits heruntergeladen werden. Allerdings ist die Nutzung derzeit nur für Teilnehmende des Versuchsbetriebs vorgesehen.