Revision DSG: Differenzbereinigung im Ständerat nicht abgeschlossen
Der Ständerat hat heute, am 2. Juni 2020, die Differenzbereinigung fortgesetzt, aber nicht abgeschlossen: Art. 4 lit. c Ziff. 3 (genetische Daten als besonders schützenswerte Personendaten): Zustimmung zum Vorschlag der Kommission und damit zum ursprünglichen Entwurf des Bundesrates: als besonders schützenswerte Personendaten gelten pauschal alle “genetische Daten”;