EDÖB: Zugang des BAG zu visualisierten Daten der Swisscom “datenschutzrechtlich erlaubt”
Der EDÖB hatte die Swisscom nach Berichten (BAG, Swisscom, NZZ) über die Bekanntgabe anonymer, aggregierter Standortdaten um ergänzende Informationen ersucht. Nach Prüfung hat der EDÖB am 3. April 2020 mitgeteilt, dass diese Bekanntgabe das Datenschutzrecht einhält: Die Standortdaten werden technisch im frühestmöglichen Zeitpunkt pseudonymisiert (Hash)