Straf­re­gi­ster­ge­setz (14.053): Par­la­ment regelt Zugang zum Straf­re­gi­ster neu (Dif­fe­renz­be­rei­ni­gung abgeschlossen)

Der Natio­nal­rat hat in der Bera­tung des Geschäfts 14.053 (Straf­re­gi­ster­ge­setz, VOSTRA) die letz­ten Dif­fe­ren­zen berei­nigt (Sit­zung v. 13.6.2016) (Medi­en­mit­tei­lung). Das Geschäft ist nun bereit für die Schluss­ab­stim­mung im Parlament.

Anders als es der Bun­des­rat vor­ge­schla­gen hat­te, soll der Straf­re­gi­ster­ein­trag nicht nur bei lebens­läng­li­chen Frei­heits­stra­fen, son­dern auch bei bestimm­ten schwe­ren Gewalt- und Sexu­al­straf­ta­ten lebens­läng­lich bestehen blei­ben. Das geplan­te Unter­neh­mens­straf­re­gi­ster wird dafür ent­fal­len. Mit Bezug auf den Daten­schutz soll es neu nicht nur einen Aus­zug, son­dern vier ver­schie­de­ne Aus­zü­ge aus dem Straf­re­gi­ster geben, um den Zugang zu den benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen gra­nu­la­rer und damit ver­hält­nis­mä­ssi­ger regeln zu kön­nen. Pri­vat­per­so­nen kön­nen fer­ner Aus­kunft über sie betref­fen­de Abfra­gen von Behör­den verlangen.

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