Der Nationalrat hat in der Beratung des Geschäfts 14.053 (Strafregistergesetz, VOSTRA) die letzten Differenzen bereinigt (Sitzung v. 13.6.2016) (Medienmitteilung). Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung im Parlament.
Anders als es der Bundesrat vorgeschlagen hatte, soll der Strafregistereintrag nicht nur bei lebenslänglichen Freiheitsstrafen, sondern auch bei bestimmten schweren Gewalt- und Sexualstraftaten lebenslänglich bestehen bleiben. Das geplante Unternehmensstrafregister wird dafür entfallen. Mit Bezug auf den Datenschutz soll es neu nicht nur einen Auszug, sondern vier verschiedene Auszüge aus dem Strafregister geben, um den Zugang zu den benötigten Informationen granularer und damit verhältnismässiger regeln zu können. Privatpersonen können ferner Auskunft über sie betreffende Abfragen von Behörden verlangen.