BVGer, A‑6315/2014: Einsicht der Gemeinde Meilen in Kartellverfahrensakten nach DSG 19 I lit. a; Anforderungen an das Gesuch; Subsidiarität; Amtsgeheimnis
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. August 2016 entschieden, dass die WEKO Daten eines abgeschlossenen Kartellverfahrens auf dem Weg der Amtshilfe an ein Gemeinwesen bekanntgeben darf (Entscheid als PDF). Diese Frage stellte sich im Zusammenhang mit einer Sanktionsverfügung betreffend Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau im Kanton