- Am 1. Januar 2025 tritt die revidierte Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft.
- Sie ermöglicht den Gerichten, zukünftig in Zivilprozessen Video- und ausnahmsweise Telefonkonferenzen einzusetzen.
- Die technischen Voraussetzungen sowie die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit regelt der Bundesrat in einer Verordnung.
- Der Bundesrat hat am 14. Februar 2024 die Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf eröffnet.
- Diese Vernehmlassung dauert bis zum 22. Mai 2024.