- Der EuGH hat entschieden, dass Verbandsklagen von Verbraucherschutzverbänden zur Durchsetzung von Datenschutzrechten zulässig sind.
- Der BGH hat in einem Urteil klargestellt, dass Apotheker, die ohne Einwilligung Kundendaten erheben, gegen die DSGVO verstoßen.
- Die Entscheidung bestätigt, dass auch Gesundheitsdaten ohne ausdrückliche Zustimmung nicht verarbeitet werden dürfen.
- Wettbewerber können bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen rechtlich vorgehen.