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dataprotect.at: BGH: Ver­brau­cher­schutz­ver­bän­de befugt, Daten­schutz­ver­stö­ße durchzusetzen

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30.03.2025

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dataprotect.at

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- Der EuGH hat ent­schie­den, dass Ver­bands­kla­gen von Ver­brau­cher­schutz­ver­bän­den zur Durch­set­zung von Daten­schutz­rech­ten zuläs­sig sind.
- Der BGH hat in einem Urteil klar­ge­stellt, dass Apo­the­ker, die ohne Ein­wil­li­gung Kun­den­da­ten erhe­ben, gegen die DSGVO ver­sto­ßen.
- Die Ent­schei­dung bestä­tigt, dass auch Gesund­heits­da­ten ohne aus­drück­li­che Zustim­mung nicht ver­ar­bei­tet wer­den dür­fen.
- Wett­be­wer­ber kön­nen bei Ver­stö­ßen gegen daten­schutz­recht­li­che Bestim­mun­gen recht­lich vorgehen.