- Die Motion WAK NR (25.3024) fordert die Anonymisierung von Steuerdaten für statistische Zwecke.
- Der Bundesrat soll seine Bundesstatistikverordnung anpassen, um den Schutz persönlicher Daten zu gewährleisten.
- Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen, da sie die Übermittlung nicht anonymisierter Daten befürwortet.
- Der Bundesrat erkennt die Bedenken an und erklärt sich bereit, eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Steuerdaten zu erarbeiten.
- Der Datenschutz und die Datensicherheit müssen bei der Umsetzung besonders berücksichtigt werden.
- Das Anliegen der Motion wird durch die Entscheidung des Bundesrats, die Steuerdatenerhebung nicht in die revidierte Statistikerhebungsverordnung aufzunehmen, materiell gegenstandslos.