- Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass kein Schadensersatz allein aufgrund einer verspäteten Auskunft gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährt wird.
- Das Urteil hat Auswirkungen auf die Rechte von Betroffenen im Zusammenhang mit Datenschutzanfragen.
- Es wurde klargestellt, dass Verzögerungen in der Auskunftspflicht nicht automatisch zu finanziellen Entschädigungen führen.