- Der Generalanwalt am EuGH, Szpunar, äußert sich zu den EU-Vorgaben für Direktmarketing.
- Er erklärt, dass Bestandskunden ohne vorherige Einwilligung per E‑Mail kontaktiert werden dürfen.
- Diese Regelung ist wichtig für das E‑Mail-Marketing und die Praxis des Direktmarketings.
- Schlussanträge vom 27.03.2025 (C‑654/23) thematisieren die Anwendbarkeit der DSGVO.
dataprotect.at: Der deutsche BGH hat nun klargestellt, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber sind befugt, Verstöße gegen das Datenschutzrecht durchzusetzen
Der EuGH bejaht die Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden für Datenschutzverstöße. Der BGH hat ein Urteil gefällt, das den Verkauf von Arzneimitteln ohne Zustimmung zur Datenerhebung als rechtswidrig einstuft. Gesundheitsdaten, wie Bestelldaten von Arzneimitteln, fallen unter besondere Datenschutzregelungen. Verbraucher können selbst entscheiden,…