Zusammenfassung:
- Der Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen vom 27.03.2025 zur Anwendbarkeit der europäischen Vorgaben im Bereich Direktmarketing per E‑Mail Stellung genommen.
- Er betont, dass Bestandskunden auch ohne vorherige Einwilligung für Marketingzwecke kontaktiert werden dürfen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Entscheidung hat erhebliche Implikationen für das E‑Mail-Marketing und die DSGVO-Compliance.