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Dele­ge­da­ta: Gene­ral­an­walt am EuGH: DSGVO-Rechts­grund­la­gen nicht auf Bestands­kun­den­wer­bung anwendbar

Zusam­men­fas­sung:

  • Der Gene­ral­an­walt Szpu­nar hat in sei­nen Schluss­an­trä­gen vom 27.03.2025 zur Anwend­bar­keit der euro­päi­schen Vor­ga­ben im Bereich Direkt­mar­ke­ting per E‑Mail Stel­lung genommen.
  • Er betont, dass Bestands­kun­den auch ohne vor­he­ri­ge Ein­wil­li­gung für Mar­ke­ting­zwecke kon­tak­tiert wer­den dür­fen, wenn bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.
  • Die Ent­schei­dung hat erheb­li­che Impli­ka­tio­nen für das E‑Mail-Mar­ke­ting und die DSGVO-Compliance.