Summaries werden automatisch gezogen und mit AI zusammengefasst.

Digi­ta­le Gesell­schaft.: Gro­sse Plä­ne, schwa­che Rechtsgrundlagen

  • Die Digi­ta­le Gesell­schaft hat eine kri­ti­sche Stel­lung­nah­me zur Revi­si­on des Bun­des­ge­set­zes zur Kran­ken­ver­si­che­rung (KVG) eingereicht.
  • Die Revi­si­on soll die Erhe­bung und Nut­zung von Gesund­heits­da­ten neu orga­ni­sie­ren, birgt jedoch erheb­li­che Datenschutzrisiken.
  • Beson­ders kri­ti­siert wird die man­geln­de Trans­pa­renz bei den Zie­len der Revi­si­on und die unzu­rei­chen­den Datenschutzvorkehrungen.
  • Das vor­ge­schla­ge­ne «Once-Only-Prin­zip» könn­te die Daten­nut­zung erheb­lich erwei­tern, ohne dass Pati­en­ten aus­rei­chend infor­miert werden.
  • Die Anony­mi­sie­rung der erho­be­nen Daten wird als frag­lich erach­tet, da sie mög­li­cher­wei­se nicht den Anfor­de­run­gen des Daten­schutz­ge­set­zes entspricht.
  • Es feh­len dif­fe­ren­zier­te gesetz­li­che Grund­la­gen für die Ver­ar­bei­tung sen­si­bler Daten, was zu mög­li­chen Grund­rechts­ein­grif­fen füh­ren kann.
  • Die Stel­lung­nah­me for­dert eine Über­ar­bei­tung der Vor­la­ge, um den gesetz­li­chen Vor­ga­ben und dem Schutz der Pati­en­ten­rech­te gerecht zu werden.