- US-Unternehmen können ab 12. April 2017 beim US-Handelsministerium den Zertifizierungsprozess für das Swiss‑U.S. Privacy Shield einleiten.
- Eine EU‑U.S. Privacy Shield‑Zertifizierung allein reicht aus Schweizer Sicht nicht; für Datenübermittlung aus der Schweiz ist eine separate Swiss‑U.S. Zertifizierung erforderlich.
Ab heute (12. April 2017) können US-Unternehmen beim DOC den Zertifizierungsprozess unter dem Swiss‑U.S. Privacy Shield einleiten.
Der Privacy Shield (vgl. unsere Übersicht und unsere bisherigen Beiträge zum Thema) ersetzt das vom EuGH im „Schrems“-Urteil als ungültig erachtete Safe-Harbor-Abkommen als Grundlage für die Übermittlung von Personendaten in die USA. Den USA wird ansonsten ein ungenügendes Datenschutzniveau attestiert.
Zertifizierungen unter dem EU-US Privacy Shield können seit dem 1. August 2016 vorgenommen werden. U.S. Unternehmen, die sich lediglich unter dem EU‑U.S. Privacy Shield zertifizieren lassen gewähren aus Schweizer Sicht aber keinen genügenden Schutz. Als Grundlage für die Übermittlung von Personendaten aus der Schweiz in die USA, bedarf es einer separaten Zertifizierung unter dem Swiss‑U.S. Privacy Shield. Weitere Informationen finden Sie hier.