swissblawg hat das Urteil des BGer i.S. Swisscom betr. zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Internet Access Provider für Urheberrechtsverletzungen im Internet zusammengefasst. Das BGer kommt zum Ergebnis, dass Internet Access Providern nur durch die Bereitstellung des Zugangs ins Internet keinen ausreichenden Beitrag zu Urheberrechtsverletzungen Dritter leisten. Eine Mithaftung durch Anstiftung oder Begünstigung kommt daher nicht in Betracht.