Wie swissblawg berichtet, hat das BGer entschieden, dass die schweizerische Ländergesellschaft nicht “Inhaberin” im strafprozessualen Sinn von Nutzerdaten ist und deshalb im Rahmen eines Strafverfahrens nicht zur Herausgabe von Nutzerdaten gezwungen werden kann.
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Über daten:recht
daten:recht - hier schreibt das Datenrechtsteam von Walder Wyss AG