Das BGer hat vor­lie­gend Kri­te­ri­en auf­ge­stellt zur Unter­schei­dung zwi­schen der geneh­mi­gungs­be­dürf­ti­gen ver­deck­ten Ermitt­lung i.S.v. StPO 285a und der nicht geneh­mi­gungs­be­dürf­ti­gen ver­deck­ten Fahn­dung nach StPO 298.