Der Bundesrat will eine breitere Verwendung der AHV-Nummer ermöglichen und hat dazu am 7. November 2018 die Vernehmlassung zu einer Änderung des AHV-Gesetzes eröffnet (Medienmitteilung). Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Februar 2019.
Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, dass Bund, Kantone und Gemeinden die AHV-Nummer im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben systematisch verwenden dürfen. Institutionen ohne Behördencharakter, denen die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe gesetzlich übertragen wurde, sollen dagegen weiterhin eine spezialgesetzliche Ermächtigung benötigen. Der Entwurf sieht technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz vor Missbräuchen vor.