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Syste­ma­ti­sche Ver­wen­dung der AHV-Num­mer durch Behör­den soll ermög­licht werden

Der Bun­des­rat will eine brei­te­re Ver­wen­dung der AHV-Num­mer ermög­li­chen und hat dazu am 7. Novem­ber 2018 die Ver­nehm­las­sung zu einer Ände­rung des AHV-Geset­zes eröff­net (Medi­en­mit­tei­lung). Die Ver­nehm­las­sung dau­ert bis zum 22. Febru­ar 2019.

Die Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge sieht vor, dass Bund, Kan­to­ne und Gemein­den die AHV-Num­mer im Rah­men ihrer gesetz­li­chen Auf­ga­ben syste­ma­tisch ver­wen­den dür­fen. Insti­tu­tio­nen ohne Behör­den­cha­rak­ter, denen die Erfül­lung einer öffent­li­chen Auf­ga­be gesetz­lich über­tra­gen wur­de, sol­len dage­gen wei­ter­hin eine spe­zi­al­ge­setz­li­che Ermäch­ti­gung benö­ti­gen. Der Ent­wurf sieht tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Mass­nah­men zum Schutz vor Miss­bräu­chen vor.

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