Am 5. März 2020 hat der Nationalrat im Rahmen der Differenzbereinigung mit 147 zu 42 Stimmen beschlossen, am Nichteintreten auf die glücklose Vorlage des Bundesrates zum “Whistleblowing” (13.094) festzuhalten. Damit ist das Geschäft erledigt.
Pirmin Schwander (SVP) hat sich in der Beratung dazu wie folgt geäussert:
Whistleblowing ist ein Faktum, hat Kollege Bregy gesagt. Ja, das ist es. Ich bin auch seiner Meinung, der nächste Fall wird kommen. Alle werden dann empört sein – auch da stimme ich zu, das ist so -, und wahrscheinlich wird es wieder eine Flut von Vorstössen geben. Das wird dann wahrscheinlich auch der Fall sein. Die Kaskade ist an und für sich klar, auch da stimme ich Kollege Bregy zu. Wo gemeldet werden muss – zuerst Arbeitgeber, dann Behörde und dann Öffentlichkeit -, ist klar. Die Frage ist aber das Was. Im Gesetz steht jetzt: “Als Unregelmässigkeiten gelten namentlich Widerhandlungen gegen das Straf- und das Verwaltungsrecht”. Wie will ich das entscheiden? Wo ist die Grenze? Wann sind es Widerhandlungen? Dort ist das Problem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es gibt eben durchaus Fälle, bei denen es ein Muss wäre, dass wir klare Regeln hätten. Kollegin Markwalder hat gesagt: Die Unternehmen haben ein Interesse daran, dass gemeldet wird. Ich persönlich habe ein Interesse daran, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu mir kommen und Widerhandlungen melden – persönlich, bei mir. Aber es gibt natürlich auch Fälle, in denen solche Personen als Nörgler hingestellt werden und diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nahegelegt wird, die Firma zu verlassen. Das ist eben auch Realität. Das sehe ich auch; das sehe ich sogar auch als Unternehmer. Diese Vorlage scheitert an der Problematik, was gemeldet werden muss und was die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter tatsächlich melden kann. Wenn jetzt gesagt wird, wir bräuchten eine Regelung, muss ich Ihnen sagen: Ja, die SVP-Fraktion wird auch Hand bieten für eine Regelung. Aber sie will nicht einfach regeln, damit wir am Schluss feststellen, dass wir doch nichts geregelt haben. Das ist die Problematik. Wir von der SVP wollen den Kündigungsschutz natürlich nicht erhöhen. Wir wollen nicht arbeitsrechtlich eingreifen. Darum scheitert diese Vorlage. In diesem Bereich bieten wir keine Hand. Darum sollten andere Lösungen gesucht werden.