Trans-Atlan­tic Data Pri­va­cy Frame­work: Exe­cu­ti­ve Order für näch­ste Woche erwartet

Einem Bericht des News-Por­tals Poli­ti­co zufol­ge soll das Wei­sse Haus kom­men­de Woche eine Exe­cu­ti­ve Order zu trans­at­lan­ti­schen Daten­über­mitt­lun­gen ver­öf­fent­li­chen. Der Bericht stützt sich auf inof­fi­zi­el­le Aus­sa­gen aus dem Wei­ssen Haus. Anschlie­ssend wer­de ein Rati­fi­zie­rungs­ver­fah­ren der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on fol­gen, das bis ca. März 2023 dau­ern soll.

Die Exe­cu­ti­ve Order soll den Gegen­stand der Über­wa­chungs­ak­ti­vi­tä­ten näher umschrei­ben. Auch ein unab­hän­gi­ges Gericht scheint im Raum zu stehen.

Damit greift die Exe­cu­ti­ve Order die bei­den zen­tra­len Vor­wür­fe des EuGH in Schrems II auf. Die Exe­cu­ti­ve Order wäre in die­sem Sin­ne ein erster Schritt, den vom EuGH for­mu­lier­ten Beden­ken Rech­nung zu tra­gen. Aller­dings kann man sich fra­gen, ob eine Exe­cu­ti­ve Order den Män­geln der gesetz­li­chen Grund­la­gen begeg­nen kann, zumal Exe­cu­ti­ve Orders der gericht­li­chen Kon­trol­le unter­wor­fen sind, d.h. von einem Gericht auf­ge­ho­ben wer­den kön­nen, und sie durch den bzw. einen Prä­si­den­ten jeder­zeit zurück­ge­nom­men oder ange­passt wer­den kön­nen. Es ist ausser­dem offen­bar strit­tig, ob eine Exe­cu­ti­ve Order gegen­über unab­hän­gi­gen Ver­wal­tungs­ein­hei­ten wie z.B. der CIA, de fac­to aber auch der NSA (die recht­lich Teil des Ver­tei­di­gungs­mi­ni­ste­ri­ums ist) aus­ge­spro­chen wer­den können.

Eine Ange­mes­sen­heits­ent­schei­dung auf Basis einer Exe­cu­ti­ve Order ist dadurch nicht unbe­dingt aus­ge­schlos­sen, wäre aber eben­so wenig bestands­kräf­tig wie die Exe­cu­ti­ve Order selbst. Vor­erst besteht jeden­falls kein Anlass, auf den Abschluss der SCC oder ent­spre­chen­de inter­ne Umset­zungs­mass­nah­men zu verzichten.

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