Einem Bericht des News-Portals Politico zufolge soll das Weisse Haus kommende Woche eine Executive Order zu transatlantischen Datenübermittlungen veröffentlichen. Der Bericht stützt sich auf inoffizielle Aussagen aus dem Weissen Haus. Anschliessend werde ein Ratifizierungsverfahren der Europäischen Kommission folgen, das bis ca. März 2023 dauern soll.
Die Executive Order soll den Gegenstand der Überwachungsaktivitäten näher umschreiben. Auch ein unabhängiges Gericht scheint im Raum zu stehen.
Damit greift die Executive Order die beiden zentralen Vorwürfe des EuGH in Schrems II auf. Die Executive Order wäre in diesem Sinne ein erster Schritt, den vom EuGH formulierten Bedenken Rechnung zu tragen. Allerdings kann man sich fragen, ob eine Executive Order den Mängeln der gesetzlichen Grundlagen begegnen kann, zumal Executive Orders der gerichtlichen Kontrolle unterworfen sind, d.h. von einem Gericht aufgehoben werden können, und sie durch den bzw. einen Präsidenten jederzeit zurückgenommen oder angepasst werden können. Es ist ausserdem offenbar strittig, ob eine Executive Order gegenüber unabhängigen Verwaltungseinheiten wie z.B. der CIA, de facto aber auch der NSA (die rechtlich Teil des Verteidigungsministeriums ist) ausgesprochen werden können.
Eine Angemessenheitsentscheidung auf Basis einer Executive Order ist dadurch nicht unbedingt ausgeschlossen, wäre aber ebenso wenig bestandskräftig wie die Executive Order selbst. Vorerst besteht jedenfalls kein Anlass, auf den Abschluss der SCC oder entsprechende interne Umsetzungsmassnahmen zu verzichten.