Seit der Annullierung von Safe Harbor durch den EuGH (C‑362/14) im Oktober 2015, stützte Facebook seine transatlantische Datenübermittlung auf die EU Standardvertragsklauseln. Am 25. Mai 2016 verlautete die Irische Datenschutzbehörde (DPC), dass sie die Rechtmässigkeit der Standardvertragsklauseln als Grundlage der transatlantischen Datenübermittlung vom EuGH beurteilen lassen werde. Entsprechend leitete der DPC das Verfahren Schrems gegen Facebook an die nächste Instanz, dem Irish High Court, weiter. Unseren diesbezüglichen Eintrag finden Sie hier.
Gemäss Schrems ersuchte die U.S. Regierung heute (13. Juni 2016) den Irish High Court um Teilnahme am Verfahren. Es ist davon auszugehen, dass die USA ihre Massenüberwachung unter PRISM vor den europäischen Gerichten verteidigen möchte. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier.