BayLDA: Abgaben zur aktuellen Kontrolltätigkeit
Das einflussreiche Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat Angaben zu seiner Kontrolltätigkeit veröffentlicht. Das BayLDA führt regelmässige Datenschutzprüfungen durch (vgl. Art. 57 Abs. 1 lit. h DSGVO), teils aufgrund von Beschwerden und Hinweisen, teils spontan (“anlasslose Prüfungen”). Letztere werden i.d.R. als sog. fokussierte Prüfungen bei einzelnen Unternehmen durchgeführt,