Der Bundesrat hat am 22. November 2023 mitgeteilt, dass er “das Potential von Künstlicher Intelligenz (KI) nutzbar machen” möchte, aber nicht ohne “gleichzeitig die Risiken für die Gesellschaft [zu] minimieren.”
Er hat deshalb das UVEK mit der spannenden Aufgabe betraut, bis Ende 2024 unter Einbezug des BAKOM, der Abteilung Europa des EDA, der Plateforme Tripartite, des Kompetenznetzwerkes KI des Bundes (CNAI) und der Arbeitsgruppe KI der Bundesverwaltung (die eigentlich aufgelöst war) eine Übersicht möglicher Regulierungsansätze auszuarbeiten. Dadurch soll der Bundesrat in die Lage versetzt werden, “2025” einen Auftrag für eine Regulierungsvorlage zu erteilen.
Die Analyse soll zwar auf schweizerischem Recht aufbauen, aber Regulierungsansätze finden, die mit dem AI Act und der KI-Konvention des Europarats kompatibel sind.