BGer 2C_1039/2018: «unentbehrliche» WEKO-Akten
Der Kanton Aargau erhält Einsicht in WEKO-Untersuchungen gegen zwei Baufirmen. Dies entschied das Bundesgericht am 18. März 2021 (BGer 2C_1039/2018, 2C_1052/2018; in den tragenden Erwägungen gleich: BGer 2C_1040/2018, 2C_1051/2018). In Fünferbesetzung und mit ungewöhnlich scharfen Worten hob es damit den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts auf. Dieses