Der Bundesrat hat die totalrevidierte Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten in der Eidgenössischen Zollverwaltung (Datenbearbeitungsverordnung für die EZV, DBZV) auf den 1. Oktober 2017 in Kraft gesetzt. Dazu die Medienmitteilung:
Die Verordnung vom 4. April 2007 über die Bearbeitung von Personendaten in der Eidgenössischen Zollverwaltung (Datenbearbeitungsverordnung für die EZV; SR 631.01) wurde seit ihrer Inkraftsetzung am 1. Mai 2007 rund zehnmal mit neuen Regelungen in den Anhängen ergänzt. Änderungen in der Kontrollphilosophie und damit der Arbeitsweise der EZV verlangten in allen Bereichen und auf allen Hierarchiestufen nach Mehrinformationen über die gesamte Tätigkeit der EZV. Mit diesen Bedürfnissen aber auch mit den technologischen Veränderungen und Weiterentwicklungen wurden einige Informationssysteme der EZV abgelöst, erweitert, zusammengeführt oder neu eingeführt.