BVGer (A‑4941/2014): Die vom BÜPF vorgesehene anlasslose Speicherung und Aufbewahrung von Randdaten ist verfassungskonform
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem 90-seitigen Urteil (abrufbar auf der Seite der Digitalen Gesellschaft, DG) die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen den Dienst Überwachung Post-und Fernmeldeverkehr (ÜPF) im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung von Randdaten der Fernmeldekommunikation abgewiesen. Die Digitale Gesellschaft (DG) hatte vom ÜPF verlangt,