Bern, 27.04.2007 – Im Rahmen seiner Funktion als Datenschutzaufsichtsbehörde hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) eine Sachverhaltsabklärung beim vertrauensärztlichen Dienst der CSS-Kranken-Versicherung AG durchgeführt und dabei Mängel festgestellt. Er hat am 17. April 2007 sechs Empfehlungen zu Handen der CSS erlassen. Diese hat 30 Tage Frist, um die Empfehlungen anzunehmen oder abzulehnen.