- Der Kanton Zürich plant eine vollständige Revision des IDG nach 15 Jahren, um Datenschutz und Öffentlichkeitsrecht zu verbessern.
- Hauptanliegen der Revision umfassen offene Behördendaten und die Einführung eines Beauftragten für das Öffentlichkeitsprinzip.
- Die Vernehmlassung der Revisionsunterlagen läuft bis zum 7. Oktober 2022, um Feedback zu sammeln.
Der Kanton Zürich regelt den Datenschutz und das Öffentlichkeitsrecht im Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG). Das IDG ist bereits 15-jährig und soll nun totalrevidiert werden.
Der Medienmitteilung zufolge sollen mit der Totalrevision einerseits Empfehlungen im Rahmen einer Evaluation des Gesetzes umgesetzt werden, soweit dies nicht bereits geschehen ist, aber auch Vorstösse aus dem Kantonsrat, die Strategie “Digitale Verwaltung” des Kantons von 2018 und Anliegen von Kanton und Gemeinden sollen berücksichtigt werden, was mit einer Teilrevision offenbar nicht zu bewältigen ist.
Der Zürcher Regierungsrat hat die Direktion der Justiz und des Innern mit Beschluss vom 8. Juni 2022 ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Der Beschluss nennt dabei folgende Hauptanliegen der Revision:
- Einführung einer oder eines Beauftragten für das Öffentlichkeitsprinzip,
- Schaffung von Regeln zu offenen Behördendaten,
- Anpassung der Bestimmungen zum Informationszugang (Kostenlosigkeit),
- Anpassung der Anforderungen an die Rechtsgrundlagen für die Bearbeitung von Personendaten,
- Regelung für Pilotversuche,
- Anpassung bei der Bekanntgabe von Personendaten (im Bereich der Amtshilfe keine Beschränkung auf Einzelfälle bei nicht besonderen Personendaten),
- Anpassung des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.1) (Datenkatalog und Datenschutzberatung).
Zum bzw. zur Beauftragten für das Öffentlichkeitsprinzip hält der Regierungsrat fest:
Mit Kosten verbunden ist vorab die Einführung einer oder eines Beauftragten für das Öffentlichkeitsprinzip. Wird diese Aufgabe dem Vorschlag entsprechend von der Datenschutzbeauftragten erfüllt, ergeben sich Mehrkosten von rund Fr. 500000 (dies entspricht zwei bis drei Vollzeitstellen).
Die Vernehmlassungsunterlagen finden hier, wenn man nach “Datenschutz” sucht: www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/vernehmlassungen.html:
- Vorentwurf des revidierten IDG
- Antrag an den Regierungsrat mit Erläuterungen
- Synoptische Darstellung des Entwurfs mit weiteren Erläuterungen
Die Vernehmlassung dauert bis zum 7. Oktober 2022.