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Takea­ways (AI):
  • Der Kan­ton Zürich plant eine voll­stän­di­ge Revi­si­on des IDG nach 15 Jah­ren, um Daten­schutz und Öffent­lich­keits­recht zu verbessern.
  • Haupt­an­lie­gen der Revi­si­on umfas­sen offe­ne Behör­den­da­ten und die Ein­füh­rung eines Beauf­trag­ten für das Öffent­lich­keits­prin­zip.
  • Die Ver­nehm­las­sung der Revi­si­ons­un­ter­la­gen läuft bis zum 7. Okto­ber 2022, um Feed­back zu sammeln.

Der Kan­ton Zürich regelt den Daten­schutz und das Öffent­lich­keits­recht im Gesetz über die Infor­ma­ti­on und den Daten­schutz (IDG). Das IDG ist bereits 15-jäh­rig und soll nun total­re­vi­diert werden.

Der Medi­en­mit­tei­lung zufol­ge sol­len mit der Total­re­vi­si­on einer­seits Emp­feh­lun­gen im Rah­men einer Eva­lua­ti­on des Geset­zes umge­setzt wer­den, soweit dies nicht bereits gesche­hen ist, aber auch Vor­stö­sse aus dem Kan­tons­rat, die Stra­te­gie “Digi­ta­le Ver­wal­tung” des Kan­tons von 2018 und Anlie­gen von Kan­ton und Gemein­den sol­len berück­sich­tigt wer­den, was mit einer Teil­re­vi­si­on offen­bar nicht zu bewäl­ti­gen ist.

Der Zür­cher Regie­rungs­rat hat die Direk­ti­on der Justiz und des Innern mit Beschluss vom 8. Juni 2022 ermäch­tigt, das Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren durch­zu­füh­ren. Der Beschluss nennt dabei fol­gen­de Haupt­an­lie­gen der Revision:

  • Ein­füh­rung einer oder eines Beauf­trag­ten für das Öffentlichkeitsprinzip,
  • Schaf­fung von Regeln zu offe­nen Behördendaten,
  • Anpas­sung der Bestim­mun­gen zum Infor­ma­ti­ons­zu­gang (Kosten­lo­sig­keit),
  • Anpas­sung der Anfor­de­run­gen an die Rechts­grund­la­gen für die Bear­bei­tung von Personendaten,
  • Rege­lung für Pilotversuche,
  • Anpas­sung bei der Bekannt­ga­be von Per­so­nen­da­ten (im Bereich der Amts­hil­fe kei­ne Beschrän­kung auf Ein­zel­fäl­le bei nicht beson­de­ren Personendaten),
  • Anpas­sung des Geset­zes über die Orga­ni­sa­ti­on des Regie­rungs­ra­tes und der kan­to­na­len Ver­wal­tung (LS 172.1) (Daten­ka­ta­log und Datenschutzberatung).

Zum bzw. zur Beauf­trag­ten für das Öffent­lich­keits­prin­zip hält der Regie­rungs­rat fest:

Mit Kosten ver­bun­den ist vor­ab die Ein­füh­rung einer oder eines Beauf­trag­ten für das Öffent­lich­keits­prin­zip. Wird die­se Auf­ga­be dem Vor­schlag ent­spre­chend von der Daten­schutz­be­auf­trag­ten erfüllt, erge­ben sich Mehr­ko­sten von rund Fr. 500000 (dies ent­spricht zwei bis drei Vollzeitstellen).

Die Ver­nehm­las­sungs­un­ter­la­gen fin­den hier, wenn man nach “Daten­schutz” sucht: www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/vernehmlassungen.html:

Die Ver­nehm­las­sung dau­ert bis zum 7. Okto­ber 2022.

AI-generierte Takeaways können falsch sein.