Daten­schutz Self Assess­ment Tool (www.dsat.ch)

Die Vor­be­rei­tung auf das neue Daten­schutz­recht – das revi­dier­te DSG, vor allem aber die Euro­päi­sche Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung – beschäf­tigt zur Zeit eine Viel­zahl von Unter­neh­men. Zur Erleich­te­rung der Umset­zungs­ar­bei­ten hat David Rosen­thal von der Kanz­lei Hom­bur­ger AG ein Self-Assess­ment-Tool ent­wickelt. Das Tool wird von ihm zusam­men mit David Vasel­la redak­tio­nell betreut und ist zur frei­en Ver­wen­dung (gemäss Lizenz­be­din­gun­gen) unter www.dsat.ch verfügbar.

Aus der Mit­tei­lung auf www.dsat.ch:

Nach einem ein­ge­hen­den Pra­xis­test wur­de heu­te das erste Set an For­mu­la­ren des Daten­schutz-Self-Assess­ment-Tools (DSAT) publi­ziert. Es kann über Down­loads her­un­ter­ge­la­den wer­den und ist kosten­los. DSAT hilft Unter­neh­men in der Schweiz, sich auf die DSGVO und das revi­dier­te DSG (Basis: Ent­wurf des Bun­des­rats) vor­zu­be­rei­ten. Anders als die ande­ren Fra­ge­bö­gen und Tools wirft es die rele­van­ten Punk­te zur Beur­tei­lung der Recht­mä­ssig­keit nicht nur auf, son­dern gibt gleich die mög­li­chen Ant­wor­ten vor, zeigt die mög­li­chen Mass­nah­men dar und geht wesent­lich tie­fer. Wei­te­re For­mu­la­re zu ande­ren Aspek­ten wer­den kon­ti­nu­ier­lich folgen.

DSAT wur­de von David Rosen­thal der Kanz­lei Hom­bur­ger ent­wickelt, und wird von ihm zusam­men mit David Vasel­la der Kanz­lei Wal­der Wyss redak­tio­nell betreut. Es rich­tet sich sowohl ans Daten­schutz­ex­per­ten, die DSAT in ihrer Arbeit ver­wen­den kön­nen, wie auch inter­es­sier­te ande­re Per­so­nen, die mög­lichst ohne exter­ne Bera­ter prü­fen wol­len, wel­chen Hand­lungs­be­darf sie haben. Hier­zu wird ins­be­son­de­re das For­mu­lar C.1 hilf­reich sein, mit wel­chem sich ermit­teln lässt, ob und mit wel­chen Daten­be­ar­bei­tun­gen ein Unter­neh­men in der Schweiz der DSGVO unter­liegt, die ab 25. Mai 2018 gilt.

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