-Die AI-Verordnung wird derzeit im Trilog zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäische Parlament und dem Rat der EU verhandelt. Die Kommission hatte im April 2021 einen Vorschlag vorgelegt, der Rat hat seine Position am 6. Dezember 2022 verabschiedet und das Parlament die seinige am 14. Juni 2023. Ebenfalls am 14. Juni 2023 fand der erste Trilog statt, am 18. Juli 2023 der zweite, am 2./3. Oktober 2023 der dritte, am 17. Oktober der vierte und am 24. Oktober der fünfte.
Dissens bestand besonders bei
- den Ausnahmen von den verbotenen Praktiken für die Strafverfolgung,
- die Regulierung von Foundational Models (“Basismodelle”) – das Parlament wollte hier eine Regulierung vorsehen;
- Fragen der Governance und der Durchsetzung, z.B. bei der Höhe der Bussen.
Frankreich, Deutschland und Italien haben sich nun offenbar – nach einem Bericht von Reuters – auf eine “obligatorische Selbstregulierung durch Verhaltenskodizes” für Foundation Models geeignet, dies im Gegensatz zu “ungeprüften Normen”. Foundation Models sind AI-Modelle, die auf grossen Datensätzen trainiert werden und deren Ergebnisse allgemein genug sind, um für verschiedene Aufgaben verwendet werden zu können; dazu gehören auch generative Systeme wie ChatGPT. Die AI-Verordnung regle nicht AI als Grundlagentechnologie, sondern ihren Einsatz. Entwickler für Foundational Models sollen aber Informationen über ihr Lernmodell bereitstellen müssen. Dise Einigung solle den weiteren Verlauf der Debatte beschleunigen.
Eine Übersicht über die weltweiten Aktivitäten der AI-Regulierung findet sich bei der IAPP.