Finanzdirektion BE: Verweigerung der Einsicht in Steuerakten des Erblassers
VG BE vom 26.8.1991: Das DSG ist nicht anwendbar auf hängige Verfahren. Ein Verwaltungsverfahren ist nur dann ein Verfahren, wenn es im Hinblick auf den Erlass einer Verfügung eröffnet worden ist. Hier kein Anspruch auf Nennung der Personen, die einen bestimmten Vorwurf erhoben hatten, aufgrund einer