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Irland: Ent­schei­dun­gen betr. Twit­ter, Whats­App, Face­book und Insta­gram in Kon­sul­ta­ti­on bzw. Vorbereitung

Die iri­sche Daten­schutz-Auf­sichts­be­hör­de mel­det, dass sie den ande­ren betei­lig­ten Auf­sichts­be­hör­den den Ent­wurf einer Ent­schei­dung gegen Twit­ter (mit Sitz in Irland) nach Art. 60 DGSVO zuge­stellt hat. Die Ent­schei­dung betrifft die Fra­ge, ob Twit­ter die Anfor­de­run­gen an die Mel­dung von Daten­schutz­ver­let­zun­gen ein­ge­hal­ten hat.

Die­se Ent­schei­dung steht im Kon­text ande­rer Ent­wick­lun­gen zu „Big Tech“. Die iri­sche Behör­de hat einen vor­läu­fi­gen Ent­schei­dungs­ent­wurf auch an Whats­App Irland geschickt, bevor die­ser eben­falls mit ande­ren Auf­sichts­be­hör­den ver­nehm­lasst wird. Bei Whats­App geht es um die Anfor­de­run­gen von Art. 12 ff. DSGVO an die Trans­pa­renz (auch was die Daten­be­kannt­ga­be an Face­book betrifft).

Wei­te­re Ent­schei­dun­gen wer­den betr. Face­book (Rechts­grund­la­ge für die Daten­ver­ar­bei­tung), Insta­gram und noch­mals Whats­App vor­be­rei­tet. Am 16. Juli 2020 wird sodann die Ent­schei­dung des EuGH i.S. Schrems (Rs. C‑311/18) erwar­tet (Wirk­sam­keit der Stan­dard­ver­trags­klau­seln; vgl. hier).

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