FISA, der Foreign Intelligence Surveillance Act, ist das Herzstück der US-amerikanischen nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung. Abschnitt 702 (“Procedures for Targeting Certain Persons Outside the United States Other Than United States Persons”; FISA 702) ist Teil des Title VII des FISA und erlaubt insbesondere die Beschaffung nachrichtendienstlicher Informationen über Nicht-US-Personen, von denen anzunehmen ist, dass sie sich ausserhalb der USA befinden, mit erzwungener Unterstützung von Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste in den USA. Deshalb hatte der EuGH im Schrems II-Urteil zum FISA festgehalten,
[…] lässt Section 702 des FISA in keiner Weise erkennen, dass für die darin enthaltene Ermächtigung zur Durchführung von Überwachungsprogrammen zum Zweck der Auslandsaufklärung Einschränkungen bestehen; genauso wenig ist erkennbar, dass für potenziell von diesen Programmen erfasste Nicht-US-Personen Garantien existieren. Unter diesen Umständen ist diese Vorschrift […] nicht geeignet, ein Schutzniveau zu gewährleisten, das dem durch die Charta […] garantierten Niveau der Sache nach gleichwertig ist.
Sec. 702 ist damit Bestandteil der Rechtsordnung, die der EuGH als mit der EU-Charta nicht gleichwertig erachtet hat. Entsprechend ist im Rahmen von Transfer Impact Assessment die Wahrscheinlichkeit zu bewerten, dass US-Behörden auf der Grundlage von FISA an einen US-Empfänger übermittelte Personendaten abgreifen.
FISA Title VII wäre am 31. Dezember 2023 ausgelaufen. US-Präsident Joe Biden hat diese Dauer am 22. Dezember 2023 nun bis zum 19. April 2024 verlängert. Die Verlängerung ist im “National Defense Authorization Act for Fiscal Year 2024″, dem 3000 Seiten starken Verteidigungsgesetz, als “Sec. 7902. Extension of Title VII of FISA” verborgen. Inhaltlich bleibt Title VII aber unverändert. Die Verlängerung war zuvor kontrovers diskutiert worden.
Dadurch ändert sich mit Bezug auf Übermittlungen in die USA vorerst nichts. Sobald die Schweiz allerdings über ein anerkanntes CH-US Data Privacy Framework verfügt – wohl Ende Q12024 –, spielt FISA für Übermittlungen im Normalfall keine Rolle mehr.