Was man munkeln hörte, ist nun bestätigt: Das revDSG wird auf den 1. September 2023 (2023, nicht 2022) in Kraft gesetzt werden. Formell wird das der Bundesrat später dieses Jahr entscheiden, aber das Bundesamt für Justiz (BJ) hat heute am 3. März 2022 entsprechend informiert:
https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzgebung/datenschutzstaerkung.html
Ursprünglich war ein Inkraftreten auf Mitte 2022 beabsichtigt, später hiess es, der 1. Januar 2023 sei das späteste Datum. Diese Verzögerung dient weder dem Ansehen des gesetzgeberischen Prozesses, der insgesamt enttäuschend war, noch der Akzeptanz des Datenschutzes in den Unternehmen, die sich laufend auf neue Fristen einstellen müssen.
Dadurch dürfte aber man dem Anliegen der Wirtschaft – genauer: eines Teils der Wirtschaft – entsprochen haben, durch eine spätere Inkraftsetzung des revDSG eine informelle Übergangsfrist zu schaffen. Ein weiterer Grund war wohl der Widerstand gegen den missglückten Entwurf der revidierten VDSG mit dem damit verbundenen Folgearbeiten (sofern die Verwaltung die Kraft aufbringt, den Entwurf so grundlegend zu überarbeiten, wie es notwendig wäre).