Wie diverse Online-Medien berichtet haben (heise.de, spiegel.de u.a), ist die e‑Privacy-Verordnung in der derzeitigen Fassung eines sich zwar lange abzeichnenden, aber gleichwohl unerwarteten Todes gestorben. Das für den Binnenmarkt zuständige Mitglied der EU-Kommission, Thierry Breton, hat offenbar am 3. Dezember 2019 mitgeteilt, dass die Kommission das laufende Gesetzgebungsverfahren abbricht und einen neuen Vorschlag vorlegen will. Er wird wie folgt zitiert:
We’ll have to put a new proposal on the table because I definitely think that everybody wants to do something, but obviously you are not in agreement,
und
So, I propose, that, for the next presidency, we will put on the table a new proposal obviously matching all your concerns and interests, because I really think that regarding our fellow citizens, there is an urgent need to move forward.
Ein klarer Zeitplan liegt soweit ersichtlich nicht vor. Netzpolitik.org schreibt aber:
Die finnische Präsidentschaft reicht die Vorschläge nun an Kroatien weiter, das mit 1. Januar 2020 die Ratspräsidentschaft übernimmt und dann den Vorsitz in den meisten Arbeitsgruppen des Rates führt. Insider erwarten wenig Bewegung unter den Kroaten. Im Juli übernimmt dann turnusgemäß Deutschland das Ruder.
… aber auch:
Doch hinter vorgehaltener Hand fürchten einige Stimmen, dass eine kleine Gruppe von Staaten auch weiterhin jeglichen Fortschritt blockieren könnte. Die EU-Staaten würden damit eine Chance verpassen, das große Datensammeln im Internet einzuschränken.
Bis dahin gelten die DSGVO und das nationale Umsetzungs- bzw. autonome Recht für die Themen, die durch die e‑Privacy-Verordnung hätten geregelt werden sollen.