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EDÖB – Inter­net-Tausch­bör­sen und Datenschutz

Wir haben die Daten­be­ar­bei­tung eines im Bereich der Bekämp­fung von Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen täti­gen Unter­neh­mens unter­sucht und fest­ge­stellt, dass die Daten­be­schaf­fung in den Peer-to-Peer-Tausch­bör­sen den Grund­prin­zi­pi­en des DSG nicht gerecht wird. Dabei stel­len wir aber die Legi­ti­mi­tät der straf­recht­li­chen Ver­fol­gung von Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen kei­nes­wegs in Fra­ge. Wie wir jedoch bemerkt haben, miss­brau­chen in der Pra­xis die Urhe­ber­rechts­in­ha­ber ihr Akten­ein­sichts­recht im Rah­men eines Straf­ver­fah­rens, um die Iden­ti­tät der Inha­ber des Inter­net­zu­gangs zu erfah­ren, und so umge­hen sie das Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­heim­nis im Bereich des Pri­vat­rechts. Unse­res Erach­tens erfor­dert eine Ver­let­zung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­heim­nis­ses im zivi­len Bereich eine aus­drück­li­che Geset­zes­grund­la­ge. Wir haben dem betref­fen­den Unter­neh­men emp­foh­len, die Daten­be­ar­bei­tung einzustellen

Quel­le: http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00153/00291/00312/index.html?lang=de

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