Diverse Nacht- und Jugendlokale suchen nach Möglichkeiten, Personen mit Hausverbot bereits am Eingang zu erkennen und abzuweisen. Wir haben daher in diesem Jahr verschiedene Projekte begutachtet, die sich mit der Verwendung biometrischer Erkennungssysteme zur Identifizierung der in Blacklists erfassten Delinquenten beschäftigen. Insbesondere der in diesem Zusammenhang geplante Datenaustausch zwischen den Lokalbetreibern ist aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch.
Quelle: EDÖB – Nacht- und Jugendclubs: Schwarze Listen und Biometrie