Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit der Humanforschung in der Schweiz möglichst viele Patientendaten strukturiert und anonymisiert zur Verfügung gestellt werden können.
Begründung
In der Schweiz haben wir weltweit führende Pharma-Unternehmen. Diese leisten hier einen enormen Aufwand für Forschung mit positiven Auswirkungen auf Schweizer Hochschulen, die akademische Forschung und die Volkswirtschaft. Für die Entwicklung von Medikamenten und Therapien benötigen die Forschenden strukturierte Daten von möglichst vielen Patienten.
Die Verfügbarkeit von strukturierten Patientendaten ist in der Schweiz ungenügend. Verschiedene andere Länder haben erkannt, dass sich ihre Standortattraktivität erhöht, wenn strukturierte Patientendaten zur Verfügung gestellt werden können. In der Schweiz werden Daten zum Genom, zur Pathologie, zur Diagnostik, zur klinischen Forschung, in Biobanken, in Patientendossiers und Krankheitsregistern unkoordiniert und in nicht standardisierter Weise uneinheitlich erfasst. Im Gegensatz zur Schweiz haben andere Länder das Potenzial strukturierter und aggregierter Daten erkannt. Dort ist es möglich, Patientendaten so für die Forschung bereit zu stellen, dass keine Rückschlüsse auf das Individuum erfolgen können.
Es braucht die aktive Mitwirkung aller Interessierter, um rasch eine entsprechende Schweizer Lösung zu finden und umzusetzen. Vorarbeiten sind von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften in Zusammenarbeit mit Swissethics, Patientenorganisationen und weiteren Kreisen bereits geleistet worden.
Zusammen mit staatlichen und privaten Spitälern, der Ärzteschaft, Patientenorganisationen, der Pharma-Industrie, der Akademie der Medizinischen Wissenschaften, Swissethics, den Hochschulen, einer Bürgerbeteiligung, Datenschützern und eventuell weiteren Kreisen müsste ein gemeinsames Vorgehen festgelegt werden, welches im Verbund der Interessierten rasch umgesetzt werden kann. Den Lead für einen solchen “Runden Tisch” müsste der Bund übernehmen. Fortschritte in der Bekämpfung von Krankheiten könnten im Inland erzielt werden mit positiven volkswirtschaftlichen Auswirkungen.
Stellungnahme des Bundesrats vom 13.2.2019
Die Humanforschung ist von hoher Bedeutung für die Schweiz. Der Bundesrat hat diese Bedeutung erkannt und grosse Investitionen in die biomedizinische, translationale und klinische Forschung getätigt. Davon zeugen der Aufbau und die Unterstützung grosser Förderinitiativen und Forschungsinfrastrukturen in der klinischen Forschung und der Biomedizin, wie etwa der Swiss Clinical Trial Organisation oder des Schweizerischen Instituts für Bioinformatik (SIB). Diese und weitere Förderaktivitäten zielen darauf ab, die Schweiz als Standort für die klinische Forschung weiter zu stärken und das hohe Innovationspotential neuer Ansätze und Erkenntnisse für Prävention und Diagnose optimal zu nutzen. Darüber hinaus besteht ein Roundtable im Rahmen der Umsetzung des Masterplans zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie, welcher die meisten der genannten Anspruchsgruppen einbezieht und übergeordnete Themen im Bereich Biomedizin aufgreift (Vorsitz Vorsteher Eidgenössisches Departement des Inneren EDI; Koordination Bundesamt für Gesundheit BAG).
Im Bereich der personalisierten Medizin ist die Schweizer Forschung heute im internationalen Vergleich gut positioniert. Anerkannter Handlungsbedarf besteht jedoch bei der Datenorganisation, d.h. beim Erfassen und Aufbereiten von Patientendaten sowie von biologischen Basisdaten (einschliesslich Biodatenbanken) und sogenannten Omics-Daten (u.a. genetische Daten). Diese Herausforderungen stellen sich sowohl in der Grundlagenforschung wie auch in der klinischen Forschung. Entsprechend hat der Bund im Rahmen der BFI-Botschaft 2017 – 2020 die nationale Förderinitiative “Swiss Personalized Health Network” (SPHN) lanciert.
Mit dem SPHN soll eine national koordinierte Dateninfrastruktur für die klinische Forschung aufgebaut und die Daten für die Forschung und das Gesundheitssystem zugänglich und nutzbar gemacht werden. Damit können lokale und regionale Informationssysteme harmonisiert und die Dateninteroperabilität auf nationaler Ebene gewährleistet werden. Das SPHN wird damit die Voraussetzungen schaffen, um den für die Forschung notwendigen Austausch von klinischen Daten zu ermöglichen und die Bearbeitung neuer Forschungsthemen mit neuen Konzepten und Zugängen zu fördern. Damit können in der Forschung neue Erkenntnisse bezüglich Prävention und Diagnose ungünstiger gesundheitlicher Bedingungen erworben und genutzt werden, um Krankheiten effizienter und mit weniger Nebenwirkungen zu behandeln.
Das SPHN ist als Verbundaufgabe zwischen den Hochschulen, (Universitäts-)Spitälern und dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) umgesetzt. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation sowie das BAG haben die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften mit der Gesamtkoordination beauftragt. Das SIB ist verantwortlich für das “nationale Datenkoordinationszentrum” und damit auch für die Interoperabilität der regionalen Datenbanken. Für die Förderinitiative wurden vom Bundesrat in der BFI-Botschaft 2017 – 2020 Mittel in der Höhe von 70 Millionen Franken beantragt und vom Parlament genehmigt. Hinzu kommt – neben den Aufwendungen im ETH-Bereich für personalisierte Medizin in der Höhe von 50 Millionen Franken – die Finanzierung von Forschungsvorhaben, welche im Rahmen der regulären Projektförderung des SNF erfolgt. Die Anliegen der Motion sind vor diesem Hintergrund bereits erfüllt.