- Der Bundesrat soll die Einführung von Mindeststandards für Primärsysteme im Gesundheitswesen prüfen.
- Die Mindeststandards sollen Interoperabilität und Qualitätssicherung gewährleisten.
- Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bietet grossen Mehrwert für das Gesamtsystem.
- Das Programm DigiSanté soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben.
- Eine Minderheit der Kommission beantragt die Ablehnung des postulierten Vorhabens.
Postulat SGK‑N (24.3013): Mindeststandards für Primärsysteme im Gesundheitswesen
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung von Mindeststandards für Herstellende von Primärsystemen (für den OKP-Bereich) zu prüfen. Diese Mindeststandards sollen insbesondere die Interoperabilität und die Qualitätssicherung gewährleisten.
Eine Minderheit der Kommission (Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, de Courten, Glarner, Gutjahr, Thalmann-Bieri, Wyssmann) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Begründung
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist zentral und bringt für das Gesamtsystem, aber auch für die Patientinnen und Patienten sowie Steuer-und Prämienzahlende, einen grossen Mehrwert. Mit dem Programm DigiSanté soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden. In diesem Zusammenhang sollen mögliche Mindeststandards für Primärsysteme – als Basis für die Digitalisierung – geprüft werden. Dies um sicherzustellen, dass die Qualitätssicherung und die Interoperabilität gewährleistet ist. Diese Mindeststandards sollen nur für Primärsysteme für Leistungserbringende im OKP-Bereich gelten.