Eingereichter Text
Medizinische Register sind ein wichtiges Grundlageninstrument für die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Nicht unbeträchtlich ist auch ihr ökonomischer Nutzen, wenn es darum geht, die Effizienz und die Effektivität in der Gesundheitsversorgung zu stärken. Angesichts der hohen Bedeutung medizinischer Register wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, auf welchem Gebiet der schweizerischen Gesundheitsversorgung Register bestehen, welche in ihrer Vollständigkeit und Qualität zu stärken sind, welche weiteren Register zur Umsetzung der nationalen Qualitätsstrategie aus Sicht des Bundes inhaltliche und zeitliche Priorität haben, wer mit ihrer Erstellung beauftragt werden soll und wie die Finanzierung sicherzustellen ist.
Begründung
In seinem Bericht “Konkretisierung der Qualitätsstrategie des Bundes im schweizerischen Gesundheitswesen” postuliert der Bundesrat am 25. Mai 2011 als Sofortmassnahme die Einführung nationaler Qualitätsregister. Als prioritäres Thema für ein Qualitätsprogramm 2011 – 2014 will er die Sicherheit bei invasiven Interventionen mit verschiedenen chirurgischen/orthopädischen Registern erhöhen. Bei heute existierenden Registern stellt er zudem Mängel betreffend Flächendeckung, Vollständigkeit und Einheitlichkeit fest. Trotz der hohen Bedeutung von medizinischen Registern für die Versorgungs- und Behandlungsqualität sind Probleme wie Qualität, fehlende Teilnahmebereitschaft der Leistungserbringer und fehlende Verbindlichkeit für dieselben sowie die Finanzierung von Registern ein Dauerthema. Bestehende Register, z. B. das Amis Plus, die kantonalen Krebsregister, das AQC-Register usw., haben Schwierigkeiten, u. a. mit der ungenügenden Vollständigkeit oder Einheitlichkeit der Datenerfassung. Wenn der Bund nun zu Recht und auch als Auftrag des Parlamentes seine Verantwortung nach Artikel 58 KVG in der Qualitätssicherung vermehrt wahrnehmen und in führend-koordinierender Funktion tätig sein will, so sind für die Wahrnehmung dieser Führungsrolle mit verbindlichen Registern auch die entsprechenden Grundlagen zu schaffen.
Stellungnahme des Bundesrats vom 29.8.2017
Im vom Bundesrat am 25. Mai 2011 gutgeheissenen Bericht zur Konkretisierung der Qualitätsstrategie werden Qualitätsregister als eines von verschiedenen Instrumenten für die Ermittlung von Qualitätsindikatoren genannt. Als Massnahme zu ihrer Förderung wird die Verbesserung von Rahmenbedingungen angeführt. Neben der Zielsetzung der Qualitätssicherung gibt es auch weitere Ziele von medizinischen Registern wie die Epidemiologie (als Grundlage für die Erarbeitung und Evaluation von Präventions- und Früherkennungsmassnahmen sowie zur Unterstützung der Versorgungsplanung) und die Forschung. Die Thematik von medizinischen Registern ist in Anbetracht der verschiedenen Zielsetzungen und unterschiedlichen Nutzern, der Komplexität der Datenerhebungsprozesse, der Datenzusammenführung, des Datenschutzes und Sicherung der Registerqualität sowie hinsichtlich Verpflichtungen zur Datenerhebung und gleichzeitiger Berücksichtigung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung sehr breit. Die Führung von Registern ist aufwendig, weshalb die Kosten-Nutzen-Abwägung sorgfältig durchzuführen ist.
Das Bundesamt für Gesundheit erarbeitet im Auftrag des Bundesrates gesetzliche Grundlagen für eine schweizweit einheitliche Registrierung von Krebserkrankungen. Zusätzlich wird geprüft, ob es sinnvoll, durchführbar und finanzierbar ist, auch für andere Krankheiten nationale Register zu schaffen. Seitens der Verbindung der Schweizerischen Ärztinnen und Ärzte FMH wurde eine Übersicht über die in der Schweiz vorhandenen medizinischen Register erarbeitet (http://www.fmh.ch/themen/qualitaet/forum_medizinische_register.cfm). Hinsichtlich der Förderung von medizinischen Registern für die Qualitätssicherung unterstützt der Bundesrat grundsätzlich das Anliegen des Postulats. In Übereinstimmung mit der Qualitätsstrategie ist er bereit, das Thema konzeptuell zu untersuchen.