Im Januar 2018 hat sich die SPK‑N für einen Ordnungsantrag zuhanden des Nationalrates ausgesprochen, welcher die Aufteilung der Revisionsvorlage zum Datenschutz in zwei Etappen vorsieht. Der Nationalrat wird sich in der Sommersession mit den Anpassungen der Schengen-Richtlinie befassen und zudem darüber entscheiden, ob er dem Ordnungsantrag auf etappenweise Umsetzung der Revisionsvorlage zustimmt. Eine Minderheit der SPK‑N beantragt dem Nationalrat, die gesamte Vorlage an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Revision des Datenschutzrechts sei integral zu beraten. Es bleibt somit die Sommersession abzuwarten.
Am 12./13. April 2018 hat die SPK‑N über den ersten Teil, die notwendigen Anpassungen an die Anforderungen der Schengen-Richtlinie, beraten (und hat die Anpassungen mit 18 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen). Sie möchte nun die zweite Etappe der Vorlage, die Totalrevision des Datenschutzgesetzes, sogleich in Angriff nehmen. Dazu wird sie an einer ihrer nächsten Sitzungen Anhörungen durchführen.