Das Bundesgericht hat die Logistep AG angewiesen, jede Datenbearbeitung im Bereich des Urheberrechts einzustellen, und es ihr untersagt, die bereits beschafften Daten den betroffenen Urheberrechtsinhabern weiterzuleiten. Es setzte damit ein Zeichen gegen die auch in anderen Bereichen erkennbare Tendenz von Privaten, Aufgaben an sich zu ziehen, die klar dem Rechtsstaat obliegen.
Quelle: EDÖB – Internet-Tauschbörsen: Entscheid des Bundesgerichts