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EDÖB – Inter­net-Tausch­bör­sen: Ent­scheid des Bundesgerichts

Das Bun­des­ge­richt hat die Logi­step AG ange­wie­sen, jede Daten­be­ar­bei­tung im Bereich des Urhe­ber­rechts ein­zu­stel­len, und es ihr unter­sagt, die bereits beschaff­ten Daten den betrof­fe­nen Urhe­ber­rechts­in­ha­bern wei­ter­zu­lei­ten. Es setz­te damit ein Zei­chen gegen die auch in ande­ren Berei­chen erkenn­ba­re Ten­denz von Pri­va­ten, Auf­ga­ben an sich zu zie­hen, die klar dem Rechts­staat obliegen.

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