EDPB: Leitlinien für Ausnahmen im Umsetzungsrecht nach DSGVO 23
Die DSGVO enthält selbst kaum Ausnahmen von den Betroffenenrechten wie z.B. dem Informationsrecht, dem Auskunftsrecht oder dem Recht, über Datensicherheitsverletzungen informiert zu werden, abgesehen von Art. 12 Abs. 5 DSGVO (offenkundig unbegründete oder exzessive Anträge). Die Mitgliedstaaten können aber gestützt auf Art. 23 DSGVO Ausnahmen und Einschränkungen vorsehen, sofern ihr … weiterlesen