Eingereichter Text
Die “Strategie eHealth Schweiz 2.0, 2018 – 2022” hat die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers EPD und die Koordination der Digitalisierung rund um das EPD im Fokus. Die Strategie muss aber auch im Kontext der gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen innerhalb der digitalen Agenda Schweiz betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Wird die eHealth-Strategie 2.0 mit dem engen EPD-Fokus den umfassenden Anforderungen von Digital Health und der Einbettung in die digitale Entwicklung der Schweiz gerecht?
2. Weshalb werden wichtige Bereiche wie Selbstvermessung zur Gesundheitsförderung (quantified self), verbesserte Prävention mit Hilfe von Apps, einfachere und niederschwellige Gesundheitsversorgungsangebote sowie bessere Behandlungsqualität ausgeblendet?
3. Wichtige Konzepte wie personalisierte Medizin, Clinical Decision Support oder eMedikationsplan, Versorgungsforschung oder der Umgang mit Big Data werden in der eHealth-Strategie nur am Rande thematisiert. Gehören nicht auch Anreizstrukturen für Prämienzahler, Leistungserbringer und Versicherer zu einer umfassenden eHealth 2.0 Strategie?
4. Wer übernimmt die politische Führung im Bereich Digitalisierung der Schweizer Bevölkerung? Verschiedene Departemente und die Bundeskanzlei haben in der Vergangenheit Führungsansprüche gestellt. Gibt es diesbezüglich formale Entscheide des Bundesrats? Wer übernimmt die Federführung bei der Umsetzung von Digital Health?
5. Hat eHealthSuisse genügend Kompetenzen und Ressourcen, um zu steuern und zu koordinieren?
6. Welche Massnahmen erachtet der Bundesrat als prioritär, um sich im Ranking zu verbessern?
Begründung
Im Digital-Health-Index-Ranking der Bertelsmann-Stiftung/empirica liegt die Schweiz abgeschlagen auf Rang 14 von 17 Ländern. “Erfolgreiche Länder zeichnen sich aus durch einen Dreiklang aus effektiver Strategie, politischer Führung und koordinierenden nationalen Institutionen”, schreiben die Autoren im Vorwort der Studie “#SmartHealthSystems, Digitalisierungsstrategien im internationalen Vergleich” vom November 2018. Demgegenüber nimmt die Schweiz bei den technischen Voraussetzungen einen guten Platz im Mittelfeld ein (WEF Networked Readiness Index 2016). Beste Voraussetzungen wären vorhanden um Plätze im Digital-Health-Ranking gut zu machen.
Stellungnahme des Bundesrats vom 20.2.19
1. Bund und Kantone sind sich bewusst, dass die digitale Transformation des Gesundheitssystems weit mehr umfasst, als die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD). Angesichts der grossen Herausforderungen, die im Hinblick auf die Einführung und Verbreitung des EPD von den betroffenen Akteuren zu meistern sind, haben sich Bund und Kantone im Frühling 2018 für einen engen Fokus der “Strategie eHealth Schweiz 2.0 2018 – 2022” (www.e‑health-suisse.ch Startseite > Politik & Recht > Strategische Grundlagen > Strategie eHealth Schweiz) entschieden.
2. Die Förderung des Einsatzes digitaler Anwendungen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention ist eine der Massnahmen der “Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten”, die der Bundesrat im April 2016 verabschiedet hat. So sollen die Voraussetzungen dafür definiert werden, dass Daten zu präventivmedizinischen Massnahmen in strukturierter Form ins EPD aufgenommen werden können. Zudem wird gemeinsam mit eHealth Suisse ein Selbstdeklarationstool für Entwickler und Inverkehrbringer von mHealth-Applikationen erarbeitet. Dieses gewährleistet die Vertrauenswürdigkeit der Applikationen sowie der Qualitäts- und Datenschutzanforderungen.
3. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft bereits heute regelmässig, ob angesichts der Entwicklungen der personalisierten Medizin – sei es in der Forschung oder bereits in ihrer Anwendung an gesunden oder kranken Personen – Handlungsbedarf besteht und allenfalls Rechtsgrundlagen angepasst werden müssen. Zudem hat der Bundesrat dem Parlament die Annahme der Motion 18.3512 Stöckli “Recht auf einen Medikationsplan zur Stärkung der Patientensicherheit” wie auch des Postulates 18.4328 Wehrli “Elektronisches Patientendossier: Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?” beantragt.
4. In der vom Bundesrat am 5. September 2018 verabschiedeten Strategie “Digitale Schweiz” (www.bakom.admin.ch Startseite > Digitale Schweiz und Internet > Digitale Schweiz) wurden die übergeordneten Leitlinien für das staatliche Handeln im Bereich Digitalisierung in den nächsten zwei Jahren festgelegt. Da die Digitalisierung als Querschnittsthema alle Sektorpolitiken durchdringt, kann die Umsetzung konkreter Massnahmen nur sektorspezifisch erfolgen. In diesem Sinne konkretisieren die unter der Federführung des Eidg. Departements des Innern (EDI) gemeinsam mit den Kantonen erarbeiteten Ziele und Massnahmen der “Strategie eHealth Schweiz 2.0” die Digitalisierungspolitik von Bund und Kantonen im Gesundheitsbereich.
5. Der Bundesrat erachtet die Ressourcen und Kompetenzen von eHealth Suisse zum aktuellen Zeitpunkt als ausreichend.
6. Im Digital-Health-Index-Ranking der Bertelsmann-Stiftung schneidet die Schweiz insbesondere in den Bereichen “Reifegrad von Digital-Health-Anwendungen” sowie “Tatsächliche Nutzung von Daten” schlecht bis sehr schlecht ab. Diese Indikatoren dürften sich aber mit einer erfolgreichen Einführung und Verbreitung des EPD deutlich verbessern. Die dazu notwendigen Massnahmen sind in der vom Bundesrat am 14. Dezember 2018 verabschiedeten “Strategie eHealth Schweiz 2.0” aufgeführt.